Rauchwarnmelder ab 1. Oktober 2012 lt. neuer Kärntner Bauvorschrift in jedem Haushalt Pflicht!
Ab 1. Oktober 2012 verpflichtet die neue Kärntner Bauvorschrift bei allen Neubauten von Ein- und Mehrfamilienhäuser sind Rauchwarnmelder zu montieren. Bei den bestehenden Objekten dieser Art gilt eine Übergangsfrist, dort muss die Montage der Rauchwarnmelder bis spätestens 30. Juli 2013 stattfinden.
Die Rauchwarnmelder müssen in allen Aufenthaltsräumen und Fluchtwegen montiert werden. Ausgenommen sind Küche, Bad, WC und Abstellräume. Bei Wohnküchen soll der Rauchwarnmelder im Wohnbereich möglichst weit enfehrnt von der Küche positioniert werden.
Ein Beispiel sehen Sie unten im Grundriss.